Fallschutzmatten für Spielplatz nach DIN EN 1177:2008
Die angebotenen Fallschutzmatten (außer Rasen-Fallschutzmatten) sind für die Verwendung im öffentlichen Bereich, also z.B. für Spielplätze oder den Kindergarten zugelassen. Sie finden das entsprechende TÜV-Gutachten in der Artikelbeschreibung.
Je nach Fallhöhe empfehlen wir Fallschutzmatten mit folgender Stärke:
- Fallschutzmatten 25 mm für Fallhöhe bis 0,8 m
- Fallschutzmatten 43 mm für Fallhöhe bis 1,4 m
- Fallschutzmatten 65 mm für Fallhöhe bis 2,1 m
- Fallschutzmatten 75 mm für Fallhöhe bis 2,3 m
Berechnung der Fallhöhe und Fallschutzfläche
Wir empfehlen folgende Abmessungen für die Sicherung von Gefahrenstellen bei Kinderspielanlagen wie Spieltürme, Schaukeln oder Klettergerüste. Messen Sie zuerst die Fallhöhe ab und anschließend ermitteln Sie die Fallzone (Rechenbeispiel unter Punkt 2)
1. Abmessung der Fallhöhe
Die Berechnung der Fallhöhe können Sie folgender Grafik entnehmen
2. Ermittlung der Fallzone
Damit Sie eine ausreichende Fläche rund um die mögliche Absturzstelle sichern können, muss die Fläche berechnet werden. Wir empfehlen folgende Berechnung:
- Bei einer Fallhöhe bis 1,5 Meter Fallhöhe sollte eine Fallzone von 1,5 m rund um die mögliche Absturzstelle eingerichtet werden.
- Bei einer höheren Fallhöhe als 1,5 m wird die Größe der Fallzone wie folgt berechnet:
Fallhöhe x,x m + 0,75 m = x,x m ... dieser Wert wird durch 1,5 geteilt.
Beispiel: Fallhöhe 2,0 m + 0,75 = 2,75 m geteilt durch 1,5 = 1,83 m Fallzone
NEU: Fallschutzmatten mit Kunstrasen
Ganz neu ist unsere Fallschutzmatte mit Kunstrasen-Oberfläche, die für Indoor und Outdoor geeignet ist. Bitte beachten Sie, dass diese Matte keine Zulassung für den öffentlichen Bereich hat.